Ausstellung

Im Rahmen der begleitenden Fachausstellung im EUROGRESS möchten wir Ihnen die Gelegenheit bieten, sich durch Ihre Teilnahme dem Fachpuplikum zu päsentieren.



Anmeldebedingungen Fachausstellung

 

Anmeldeschluß: 16.07.2010

Ausstellungsfläche inklusive eines aufgebauten Komplettstandes laut beigefügter Leistungsbeschreibung zum Preis von 310,00 €/m2 + MwSt.


....8 m2  
2480,00 €
10 m2 
3100,00 €
12 m2 
3720,00 €
Andere Standfläche (Mindestgröße 6 m2)



Anmeldung Fachausstellung (download)

Leistungsbeschreibung (download)




Veranstalter :

ECREF European Centre for Refractories gemeinützige GmbH

Frau Susanne Hartoch

Tel.: 0228 9150845


Organisation der Fachausstellung :

Top Messebau GmbH

Frau Hahnrath

Max-Planck-Str. 16

52249 Eschweiler

Tel.: 02403 783912


Allgemeine Ausstellungsbedingungen


Anmeldevoraussetzungen

Der Teilnahmeantrag erfolgt mittels eines Anmeldeformulars, das ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben bei der Veranstaltungsleitung einzureichen ist.

Ausstellungsgüter

Alle Exponate sind in der Anmeldung auszuführen. Die Firmen können sich nicht auf die Zulassung bei vorangegangenen Veranstaltungen berufen.

Der Veranstalter ist berechtigt, die erteilte Zusage zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen der  Angaben erteilt wurde, oder die Zulassungsvoraussetzungen entfallen.

 

Standflächenvermietung

Der Aussteller erhält nach der Annahme seiner Anmeldung eine Bestätigung. Eine genaue Standzuweisung erfolgt durch den Veranstalter zu einem späteren Zeitpunkt. Der Veranstalter legt im Anmeldeformular eine Standmindestgröße fest.

Eine auch teilweise Übertragung der Rechte aus der Zulassung auf Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

 

Standgestaltung

Der Veranstalter hat mit der Firma „top Messebau GmbH“ die Bestimmungen über Standbau und Standgestaltung festgelegt, zu deren Einhaltung der Aussteller verpflichtet ist. Zusätzliche Einbauten und Ausstattungen gehen zu lasten des Ausstellers und sind mit der beauftragten Messebaufirma abzusprechen. Dem Aussteller ist es nicht gestattet, vom Vertragspartner mietweise überlassenen Ausstattungsgegenstände zu bekleben, zu bohren oder zu nageln. Bei Zuwiderhandlung wird der Aussteller regresspflichtig gemacht.

 

Rücktrittsrecht

Firmen, die angemeldet sind, und vom Veranstalter die schriftliche Zusage erhalten haben, können aus dem Vertragsverhältnis bis zum  16.07.2010 kostenfrei entlassen werden. Nach diesem Termin schuldet der Aussteller, unabhängig von einem Schadensnachweis des Veranstalters, die Zahlung in Höhe von 35 % der Standkosten.

 

Überwachung des Messegeländes

Der Veranstalter ist lediglich verpflichtet, während der Öffnungszeiten der Ausstellung für eine Einlass- und Auslasskontrolle zu sorgen. Es findet keine Standbewachung durch den Veranstalter statt. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Diebstahl, Personen- und Sachschaden übernommen.

 

Haftungsausschluss oder Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für irgendwelche während der Messe, des Auf- und Abbaus sowie des An- und Abtransportes eintretenden Schäden, Verluste usw. am ausstellereigenen oder angemieteten Gut oder Personen, die durch den Aussteller oder sein Personal verursacht werden, auch wenn ein Verschulden des Ausstellers oder seiner Hilfsperson nicht vorliegt.

Es wird jedem Aussteller empfohlen, gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren, wie Feuer, Diebstahl, Wasser und Witterungsschäden, Beschädigungen usw., einschließlich des Transportrisikos von Ausstellungsgut, eine Versicherung abzuschließen.

 

Zahlungskonditionen

Der Mieter ist verpflichtet, die Gesamtsumme bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung an den Veranstalter zu überweisen. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht fristgerechter Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Standplatz anderweitig zu vermieten.


Entsorgung

Die umseitig genannten Standkosten beinhalten 1,00 €/m2 Entsorgungskosten.


Gastronomie

Es ist den Ausstellern nicht gestattet, eigene gastronomische Versorgung vorzunehmen.

Diese hat ausschließlich über den hauseigenen Catering-Service zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung wird ein Betrag von € 150,00 in Rechnung gestellt.